In einer Mitteilung an ihre Mitglieder erklärte TÜRSAB, dass die Verordnung über die Sachverständigentätigkeit in Verbraucherschlichtungsstellen am 9. Juli 2020 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist.
Die Mitteilung von TÜRSAB enthielt folgende Aussagen:
Wo soll der Antrag auf Sachverständigengutachten eingereicht werden?
Artikel 16 der Verordnung regelt die Bekanntmachung und den Ort der Bewerbungen. In Absatz 1 ist festgelegt, dass die Provinzdirektionen zur Erstellung oder Aktualisierung von Registern und Listen nach Bedarf Bekanntmachungen über Bewerbungen für Sachverständigenstellen in Verbraucherschlichtungsstellen auf der Website des Ministeriums, auf den Websites der Bezirksgouverneure innerhalb der Provinzgrenzen und auf anderen erforderlichen Plattformen in der ersten Oktoberwoche eines jeden Jahres veröffentlichen.
Beantragen Sie die Dienste von Sachverständigen zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten.
In diesem Zusammenhang spielt die Expertise von Sachverständigen eine wichtige Rolle bei Verbraucherstreitigkeiten in unserer Branche, insbesondere in Angelegenheiten, die Fachwissen und spezielle technische Kenntnisse erfordern. Unser Verband empfiehlt seinen Mitgliedern daher, Sachverständigengutachten in Anspruch zu nehmen.
In diesem Zusammenhang werden weitere Bekanntmachungen bezüglich der Bewerbungsfrist von unserem Verband veröffentlicht. Zur Information stellen wir Ihnen die Sachverständigenordnung für Verbraucherschlichtungsstellen zur Verfügung.
Link zum Amtsblatt: https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2020/07/20200709-8.htm